Zulassungen
Postulationsfähigkeit / Vertretungsbefugnis bei allen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten.
Vertretungsbefugnis bei allen Verwaltungsgerichten in Deutschland.
Strafverteidigungen im gesamten Bundesgebiet.
Zivilsachen
Rechtsanwalt Dr. Hasse ist berechtigt in Zivilsachen (auch Scheidungen und
Erbstreitigkeiten) vor sämtlichen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten. Rechtsanwalt Dr. Hasse kann also für einen Mandanten eine Klage beispielsweise vor dem Landgericht Dortmund oder Landgericht Berlin erheben oder umgekehrt auf eine vor dem Landgericht Frankfurt oder Hamburg eingereichte Klage erwidern.
Strafverteidigungen
Rechtsanwalt Dr. Hasse verteidigt seine Mandanten vor sämtlichen Strafgerichten im gesamten Bundesgebiet (Amtsgericht, Schöffengericht, große Strafkammer, Schwurgericht).
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