Rechtsanwalt   Dr. Wilfried Hasse
Maximilianstr. 13a
82319 Starnberg
Tel: 08151 / 744020
Fax: 08151 / 746676
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Schwerpunkt Strrafrecht

Seit vielen Jahren – zunächst in München - ist Rechtsanwalt Dr. Hasse auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung schwerpunktmäßig tätig.

Das Ziel jeder Strafverteidigung ist nach Überzeugung von Rechtsanwalt Dr. Hasse der Freispruch. Ein Freispruch ist nur dann möglich, wenn der Mandant entweder die Straftat überhaupt nicht begangen hat oder aber – insofern durchaus gleichwertig - der Nachweis einer Straftat von der Staatsanwaltschaft nicht geführt werden kann. Immer wieder erlebt es Rechtsanwalt Dr. Hasse, dass seinen Mandanten von der Staatsanwaltschaft ohne entsprechende Beweisführung Straftaten zur Last gelegt werden, die diese nicht begangen haben. Oft ist ein den vermeintlichen Straftätern zur Last gelegter Sachverhalt nicht einmal strafbar.

Hier gilt es genau zu analysieren. Es gilt der Grundsatz „In dubio pro reo“, d.h. im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz wird von der Staatsanwaltschaft immer wieder missachtet. Auch Richter haben mit diesem Grundsatz Probleme.

Voraussetzung jeder erfolgreichen Strafverteidigung ist allerdings völlige Offenheit und Ehrlichkeit des Mandanten. Nur bei absolutem gegenseitigem Vertrauen ist eine optimale Strafverteidigung gewährleistet. Dies schützt den Verteidiger und Mandanten vor unliebsamen Überraschungen.

Eine strafrechtliche Verurteilung bedeutet für den Angeklagten oft nicht nur einen erheblichen Prestigeverlust, sondern auch die Vernichtung seiner beruflichen Existenz und Zukunft. Gerade bei Wirtschaftsstraftaten ist eine sorgfältige Überprüfung der Argumentation und der Beweisführung der Staatsanwaltschaft im Interesse des Mandanten geboten, um eine solche schwerwiegende, meist irreparable Konsequenz zu vermeiden.

Stichwort: Engagierte zielgerichtete Strafverteidigung

Jahrelange Praxis besitzt Rechtsanwalt Dr. Hasse im Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrecht. Gerade Wirtschaftsstraftaten sind in vielen Fällen für die Mandanten existenziell, weil die Existenz des Mandanten und seiner Familie grundlegend gefährdet ist – und sogar vernichtet - werden kann. Das gleiche gilt für das Steuerstrafrecht. Insoweit wird auf die nachfolgenden Ausführungen unter Schwerpunkt Steuerstrafrecht verwiesen.

Die Anwaltstätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Hasse in Strafsachen beschränkt sich nicht nur auf Strafverteidigungen, sondern bezieht sich gerade auch auf die Beratung möglicherweise strafrechtlich relevanter Sachverhalte, um präventiv und vorausschauend strafrechtliche Verwicklungen des Mandanten rechtzeitig durch gezielte problemorientierte Beratung und Fehlerbeseitigung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere in Konkurs- und Insolvenzverfahren. Der Geschäftsführer einer GmbH hat zur Vermeidung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit einem drohenden Insolvenzverfahren rechtzeitig entsprechende Vorsorge zu treffen und vieles zu beachten.

Auch im Kapitalanlagerecht ist eine präventive Beratung oft von Vorteil. Anleger werden oft nichtsahnend – von anscheinend seriösen, Kapitalanlagefirmen mit z. T. völlig haltlosen Versprechungen und „Garantien“ um ihr Geld gebracht.

Neben dem juristischen Fachwissen und der jahrelangen Erfahrung spielt im Strafrecht die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Anwaltes eine wesentliche Rolle. Rechtsanwalt Dr. Hasse ist – auch wenn er nicht in der Kanzlei erreichbar sein sollte – über seine Handy-Nr. 0171 / 5 111 200, die sich als Notruf bewährt hat, für seine Mandanten erreichbar.


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